Gesetze / Verordnung über Heizkostenabrechnung
HeizkostenV§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
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Nach Gewicht
- BVerwG, 10.12.2020 – 8 C 26/20Anzeigepflicht nach § 32 Abs. 1 MessEG bei Identität von Verwender und Messwerterfasser oder "Messdienstleister"Zitiert von 4
- BGH, 16.01.2019 – VIII ZR 113/17Wohnraummiete: Ausschluss des Anspruchs des Mieters auf Abrechnung der Heizkosten zu 70% nach dem erfassten Wärmeverbrauch durch sein Recht auf Kürzung seines HeizkostenanteilsZitiert von 2
- BSG, 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 RArbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Fälligkeit einer Nebenkostennachforderung - wesentliche Änderung der Verhältnisse - Entstehung vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit - Abgrenzung zu Schulden - Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV - keine isolierte Erfassung - kein WarmwasserabschlagZitiert von 44
- LG München II, 31.07.2025 – 36 S 10061/23 WEG
- OVG NRW, 06.06.2019 – 4 A 804/16Zitiert von 2
- LG Frankfurt (Oder), 17.12.2013 – 16 S 138/13
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 18.03.2024 – 18 U 80/23Zitiert von 3
- LG München II, 07.12.2022 – 1 S 6696/22 WEG
- BGH, 27.10.2021 – VIII ZR 264/19Heizkostenabrechnung gegenüber dem Wohnraummieter: Vergleichbarkeit von zur Schätzung des Wärmeverbrauchs herangezogenen RäumenZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 HeizkostenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.