Gesetze / Verordnung über Heizkostenabrechnung
HeizkostenV§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Stand: 10.06.2019
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
Wird zitiert von 33 Entscheidungen zu § 2 HeizkostenV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 19.07.2006 – VIII ZR 212/05Mietrecht: Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen bei einer entgegen § 2 HeizkV vereinbarten Bruttowarmmiete Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- LG Heidelberg, 25.02.2011 – 5 S 77/10
- BGH, 17.12.2008 – VIII ZR 92/08Zitiert von 2
- BVerwG, 10.12.2020 – 8 C 26/20Anzeigepflicht nach § 32 Abs. 1 MessEG bei Identität von Verwender und Messwerterfasser oder "Messdienstleister"Zitiert von 4
- BGH, 16.01.2019 – VIII ZR 113/17Wohnraummiete: Ausschluss des Anspruchs des Mieters auf Abrechnung der Heizkosten zu 70% nach dem erfassten Wärmeverbrauch durch sein Recht auf Kürzung seines HeizkostenanteilsZitiert von 2
- BSG, 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 RArbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Fälligkeit einer Nebenkostennachforderung - wesentliche Änderung der Verhältnisse - Entstehung vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit - Abgrenzung zu Schulden - Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV - keine isolierte Erfassung - kein WarmwasserabschlagZitiert von 46
Zuletzt entschieden
- LG München II, 31.07.2025 – 36 S 10061/23 WEG
- AG Hanau, 24.07.2025 – 32 C 16/25
- OLG Hamm, 18.03.2024 – 18 U 80/23Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 HeizkostenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.