Gesetze / Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

HOAI

§ 36 Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen

Stand: 01.01.2021

Bund2 Fassungen4 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/36#abs-1 (1) Für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 33 Prozent auf das ermittelte Honorar in Textform vereinbart werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/36#abs-2 (2) Für Umbauten und Modernisierungen von Innenräumen in Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 50 Prozent auf das ermittelte Honorar in Textform vereinbart werden.

§ 35 § 37