Gesetze / Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HOAI§ 6 Grundlagen des Honorars
Stand: 01.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/6#abs-1 (1) Bei der Ermittlung des Honorars für Grundleistungen im Sinne des § 3 Absatz 1 sind zugrunde zu legen
Zusätzlich zu den Grundlagen nach Satz 1 ermittelt sich das Honorar
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/6#abs-2 (2) Honorare für Grundleistungen bei Umbauten und Modernisierungen gemäß § 2 Absatz 5 und 6 sind zu ermitteln nach
Der Umbau- oder Modernisierungszuschlag ist unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads der Leistungen in Textform zu vereinbaren. Die Höhe des Zuschlags auf das Honorar ist in den jeweiligen Honorarregelungen der Leistungsbilder der Teile 3 und 4 und in Anlage 1 Nummer 1.2 geregelt. Sofern keine Vereinbarung in Textform getroffen wurde, gilt ein Zuschlag von 20 Prozent ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad als vereinbart.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/6#abs-3 (3) (weggefallen)
Wird zitiert von 69 Entscheidungen zu § 6 HOAI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 24.04.2014 – VII ZR 164/13Honorarklage aus einem Ingenieurvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Gesetzeswidrigkeit einer Honorarvereinbarung bei Nichtbeachtung von Vorschriften über die Aufstellung des Haushaltsplans; Unwirksamkeit einer Regelung der HOAI zur Honorarermittlung; Zulässigkeit eines Zwischenurteils über den AnspruchsgrundZitiert von 13
- OLG Koblenz, 05.06.2013 – 5 U 1481/12
- OLG Dresden, 20.05.2025 – 2 U 38/24Zitiert von 2
- BGH, 17.04.2009 – VII ZR 164/07Stundenlohnvertrag: Keine Erforderlichkeit einer Differenzierung der abgerechneten Arbeitsstunden nach einzelnen Tätigkeiten für die schlüssige Darlegung des vergütungspflichtigen Zeitaufwands Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- KG, 12.05.2020 – 21 U 125/19Zitiert von 2
- BGH, 02.06.2022 – VII ZR 229/19Zulässigkeit einer die Mindestsätze der HOAI unterschreitenden Honorarvereinbarung zwischen Privatpersonen: Richtlinienkonforme Auslegung; Anwendbarkeit des gegen Unionsrecht verstoßenden Mindestsatzrechts; Berücksichtigung der Bestimmungen des AEUV über die Niederlassungsfreiheit, den freien Dienstleistungsverkehr und den freien KapitalverkehrZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 12.06.2026 – 18 O 193/25
- OLG Celle, 11.02.2026 – 14 U 172/24
- OLG Hamm, 05.06.2025 – 24 U 57/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 HOAI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.12.2020 Ausfertigung
§ 6 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (BGBl. I 2636)
BGBl. 2020 I S. 2636
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.