§ 36 HOAI 2013 — Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Stand: 01.01.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 33 Prozent auf das ermittelte Honorar in Textform vereinbart werden.

(2) Für Umbauten und Modernisierungen von Innenräumen in Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 50 Prozent auf das ermittelte Honorar in Textform vereinbart werden.