Gesetze / Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

HOAI

§ 36 Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/36?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 33 Prozent auf das ermittelte Honorar schriftlich vereinbart werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/36?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Für Umbauten und Modernisierungen von Innenräumen in Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 50 Prozent auf das ermittelte Honorar schriftlich vereinbart werden.

§ 34 § 36