Gesetze / Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HOAI§ 36 Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/36?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 33 Prozent auf das ermittelte Honorar schriftlich vereinbart werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/36?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Für Umbauten und Modernisierungen von Innenräumen in Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 50 Prozent auf das ermittelte Honorar schriftlich vereinbart werden.
Änderungsverlauf
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02.12.2020 Ausfertigung
§ 36 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (BGBl. I 2636)
BGBl. 2020 I S. 2636
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