Gesetze / Häftlingshilfegesetz
HHG§ 18 (weggefallen)
Stand: 01.07.2025
Wird zitiert von 5
- VG Köln, 01.02.2006 – 8 K 6563/04
- BVerfG, 08.04.1981 – 1 BvR 608/79Ausgleich zwischen den Erfordernissen einer bestmöglichen Behandlung der Patienten in der den Hochschulen übertragenen Krankenversorgung und der Garantie der Wissenschaftsfreiheit für die behandelnden Hochschullehrer (hessisches Universitätsgesetz)Zitiert von 29
- LSG Hessen, 16.10.2023 – L 5 R 202/21Zitiert von 1
- SG Wiesbaden, 27.07.2021 – S 11 R 264/19Zitiert von 1
- OVG NRW, 06.06.2007 – 14 A 1357/06
5 Entscheidungen zu § 18 HHG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 18 HHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.