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Artikel 1 · BT-Drs. 12/5834 · S. 5

Zu Artikel 1 (Änderung des Häftlingshilfegesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Häftlingshilfegesetzes)
Zu Nummer 1
Nach § 9 Abs. 4 HHG sind auf die Eingliederungshil
-
fen nach den §§ 9 a bis 9 c HHG auch die Leistungen
nach den §§ 16 bis 19 StrRehaG anzurechnen. Dazu
gehören auch die Unterstützungsleistungen nach § 18
StrRehaG. Die geltende Fassung des § 9 a Abs. 4 war
bereits im Regierungsentwurf des 1. SED-Unrechtsbe-
reinigungsgesetzes (BT-Drucksache 12/1608) enthal-
ten und bezog sich seinerzeit auf die in § 18 StrRehaG
-
E vorgesehene zusätzliche Unterstützungsleistung
von 150 DM pro Haftmonat für Berechtigte, die in
ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt
sind. In dieser Form entsprach die Unterstützungslei-
stung praktisch einer zusätzlichen Entschädigung,
so daß die Anrechnung bei der Gewährung der
Eingliederungshilfen nach dem HHG gerechtfertigt
war.
Im Gesetzgebungsverfahren wurde § 18 StrRehaG
jedoch modifiziert und die Unterstützung zu einer
dem § 18 HHG vergleichbaren Stiftungsleistung
umgestaltet. Diese Leistung ist auf die Kapitalentschä-
digung nicht anzurechnen (§ 17 Abs. 2 StrRehaG). Es
erscheint unbillig, diese Leistung, die in Fällen einer
besonderen wirtschaftlichen Beeinträchtigung ent-
sprechend der Bedürftigkeit gewährt wird, im HHG
anzurechnen. § 9a Abs. 4 soll daher mit dem Ziel einer
Nichtanrechnung der Unterstützungsleistungen nach
§ 18 StrRehaG geändert werden.
Zu Nummer 2
Der für die Erhöhung des Stiftungsvermögens vorge-
sehene Betrag deckt die Personal- und Sachkosten der
Stiftung bis zum Jahr 2005 ab. Soweit die jährlichen
Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für die Gewäh-
rung der Unterstützungen nicht ausreichen, können
weitere Mittel aus dem Stiftungsvermögen entnom-
men werden. Bei der Höhe der jährlichen Zuschüsse
ist berücksichtigt worden, daß die Mehrzahl der
ehemaligen 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.280 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 12/5834, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 7.913–10.193 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert b9bdda100aba8751….

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