Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 12/5834 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des Häftlingshilfegesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Häftlingshilfegesetzes) Zu Nummer 1 Nach § 9 Abs. 4 HHG sind auf die Eingliederungshil - fen nach den §§ 9 a bis 9 c HHG auch die Leistungen nach den §§ 16 bis 19 StrRehaG anzurechnen. Dazu gehören auch die Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG. Die geltende Fassung des § 9 a Abs. 4 war bereits im Regierungsentwurf des 1. SED-Unrechtsbe- reinigungsgesetzes (BT-Drucksache 12/1608) enthal- ten und bezog sich seinerzeit auf die in § 18 StrRehaG - E vorgesehene zusätzliche Unterstützungsleistung von 150 DM pro Haftmonat für Berechtigte, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. In dieser Form entsprach die Unterstützungslei- stung praktisch einer zusätzlichen Entschädigung, so daß die Anrechnung bei der Gewährung der Eingliederungshilfen nach dem HHG gerechtfertigt war. Im Gesetzgebungsverfahren wurde § 18 StrRehaG jedoch modifiziert und die Unterstützung zu einer dem § 18 HHG vergleichbaren Stiftungsleistung umgestaltet. Diese Leistung ist auf die Kapitalentschä- digung nicht anzurechnen (§ 17 Abs. 2 StrRehaG). Es erscheint unbillig, diese Leistung, die in Fällen einer besonderen wirtschaftlichen Beeinträchtigung ent- sprechend der Bedürftigkeit gewährt wird, im HHG anzurechnen. § 9a Abs. 4 soll daher mit dem Ziel einer Nichtanrechnung der Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG geändert werden. Zu Nummer 2 Der für die Erhöhung des Stiftungsvermögens vorge- sehene Betrag deckt die Personal- und Sachkosten der Stiftung bis zum Jahr 2005 ab. Soweit die jährlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für die Gewäh- rung der Unterstützungen nicht ausreichen, können weitere Mittel aus dem Stiftungsvermögen entnom- men werden. Bei der Höhe der jährlichen Zuschüsse ist berücksichtigt worden, daß die Mehrzahl der ehemaligen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.280 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 12/5834, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 7.913–10.193 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert b9bdda100aba8751….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP