§ 349
Stand: 10.06.2019
Dem Bürgen steht, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist, die Einrede der Vorausklage nicht zu. Das gleiche gilt unter der bezeichneten Voraussetzung für denjenigen, welcher aus einem Kreditauftrag als Bürge haftet.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 349 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 23.09.1982 – 1 U 13/82Zitiert von 2
- BAG, 02.08.2006 – 10 AZR 348/05Zitiert von 12
- BAG, 02.08.2006 – 10 AZR 688/05Bürgenhaftung im Baugewerbe: Zulässigkeit der Erklärung mit Nichtwissen über die Zahl und die Einsatzzeiten der vom Subunternehmer eingesetzten Arbeitnehmer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- LG Karlsruhe, 08.07.2025 – 4 O 129/25
- OLG Köln, 09.07.2015 – 19 U 32/15Zitiert von 1
- OLG Koblenz, 05.05.2014 – 12 U 231/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Koblenz, 12.07.2012 – 8 U 1480/11
- OLG Frankfurt am Main, 21.04.2010 – 4 U 93/03
- FG Düsseldorf, 18.02.2005 – 3 K 6050/01 F
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 349 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
20.02.2019 Ausfertigung
§ 349 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.