§ 166 Informationsrecht der Kommanditisten
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 152
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Nach Gewicht
- BGH, 14.06.2016 – II ZB 10/15GmbH & Co. KG: Reichweite des Informationsanspruchs des Kommanditisten im Zusammenhang mit dem JahresabschlussZitiert von 4
- BGH, 14.06.2016 – II ZB 11/15Kommanditgesellschaft: Umfang des Informationsrechts eines Kommanditisten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
- OLG Stuttgart, 10.10.2012 – 14 U 13/12Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 16.05.2024 – 3 Wx 44/24Zitiert von 1
- OLG Köln, 17.10.2013 – 18 Wx 8/13
- OLG Thüringen, 18.11.2015 – 2 U 864/14
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 12.02.2026 – 10 U 38/25
- OLG Hamm, 04.12.2025 – 27 U 121/23
- BFH, 13.11.2025 – IV R 24/23Mitunternehmerrisiko eines stillen GesellschaftersZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 166 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/166#abs-1 (1) Der Kommanditist kann von der Gesellschaft eine Abschrift des Jahresabschlusses (§ 242 Absatz 3) verlangen und zu dessen Überprüfung Einsicht in die zugehörigen Geschäftsunterlagen nehmen. Daneben kann er von der Gesellschaft Auskunft über die Gesellschaftsangelegenheiten verlangen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte erforderlich ist, insbesondere, wenn Grund zu der Annahme unredlicher Geschäftsführung besteht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/166#abs-2 (2) Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche diese Rechte ausschließt oder dieser Vorschrift zuwider beschränkt, ist unwirksam.