§ 165
Stand: 01.01.2024
Die §§ 117 und 118 finden auf die Kommanditisten keine Anwendung.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 165 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 05.02.2013 – II ZR 134/11Treuhandvermittelte Beteiligung eines Kapitalanlegers an einer Publikumsgesellschaft: Auskunftsanspruch gegen die Gesellschaft hinsichtlich Namen und Anschriften der anderen AnlegerZitiert von 54
- BGH, 05.02.2013 – II ZR 136/11Kapitalanlage in einer Publikumsgesellschaft: Auskunftsanspruch eines Anlegers hinsichtlich unmittelbar und mittelbar beteiligter anderer Anleger; Einwand des Rechtsmissbrauchs und des SchikaneverbotsZitiert von 16
- BGH, 09.03.2009 – II ZR 170/07Zitiert von 5
- BGH, 04.12.2001 – X ZR 167/99Zitiert von 3
- KG, 06.03.2014 – 2 W 1/14 Kart, 2 W 1/14 .Kart
- FG Münster, 24.05.2012 – 3 K 1771/11 Erb
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 10.01.2008 – 18 U 1/07Zitiert von 2
- OLG Koblenz, 20.12.2007 – 6 U 1161/07Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 165 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 165 geändert durch Artikel 34 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 411)
BGBl. 2023 I Nr. 411
BGBl. 2023 I Nr. 411
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 165 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.