§ 114 Nichtigkeitsklage
Stand: 01.01.2024
Erhebt ein Gesellschafter Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft, sind die §§ 111 und 113 entsprechend anzuwenden. Mehrere Nichtigkeits- und Anfechtungsprozesse sind zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.
Wird zitiert von 52 Entscheidungen zu § 114 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 28.03.2007 – 14 U 49/06Zitiert von 1
- OLG Hamm, 25.06.2025 – 8 U 75/24
- FG Düsseldorf, 10.08.2023 – 8 K 2364/19 G
- OLG Hamm, 04.12.2025 – 27 U 121/23
- BFH, 14.09.2022 – I R 13/20(Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern)
- BFH, 13.07.2017 – IV R 42/14Gewerbliche Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG"Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 15.09.2025 – 1 AGH 23/23
- LG Hagen, 10.09.2024 – 21 O 21/24Zitiert von 2
- LG München II, 16.10.2023 – 15 Ns 65 Js 46761/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 114 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
22.12.2023 Ausfertigung
§ 114 geändert durch Artikel 34 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 411)
BGBl. 2023 I Nr. 411
BGBl. 2023 I Nr. 411
-
20.02.2019 Ausfertigung
§ 114 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.