Gesetze / Handelsgesetzbuch

HGB

§ 1

Stand: 10.06.2019

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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/1#abs-1 (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/1#abs-2 (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

§ 2