§ 5
Stand: 10.06.2019
Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.
Wird zitiert von 42 Entscheidungen zu § 5 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 15.07.1987 – X R 19/80Zitiert von 17
- VG Braunschweig, 18.04.2024 – 8 B 125/24
- LG Frankfurt am Main, 25.11.2015 – 3-13 O 98/15
- OLG Köln, 21.11.1991 – 18 U 113/91Zitiert von 3
- BVerfG, 09.12.2003 – 1 BvR 558/99Einbeziehung der Ehegatten von Landwirten in die Versicherungspflicht der landwirtschaftlichen AlterssicherungZitiert von 59
- BGH, 12.12.2024 – 1 StR 112/24Steuerhinterziehung durch den Betreiber eines Restaurants: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen; Wahl der GewinnermittlungsartZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 07.10.2025 – 19 U 121/24Zitiert von 1
- FG Nürnberg, 18.03.2025 – 2 K 1246/22
- OLG Schleswig, 05.07.2024 – 19 U 65/24Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
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