Gesetze / Grundwasserverordnung
GrwV§ 7 Einstufung des chemischen Grundwasserzustands
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 28.01.2025 – 10 KN 66/22Zitiert von 6
- OVG Niedersachsen, 21.11.2023 – 7 KS 8/21Zitiert von 7
- OVG Niedersachsen, 03.06.2024 – 10 MN 52/24Zitiert von 4
- VGH Hessen, 19.03.2025 – 4 C 2527/21.NZitiert von 4
- VGH Bayern, 19.12.2023 – 8 A 19.40024Zitiert von 5
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 – 2 K 9/22Zitiert von 16
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 4.25Zitiert von 3
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 3.25Normenkontrollantrag gegen bayerische Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV)Zitiert von 4
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 2.25
16 Entscheidungen zu § 7 GrwV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 GrwV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrwV%202010/7#abs-1 (1) Die zuständige Behörde stuft den chemischen Grundwasserzustand als gut oder schlecht ein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrwV%202010/7#abs-2 (2) Der chemische Grundwasserzustand ist gut, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GrwV%202010/7#abs-3 (3) Wird ein Schwellenwert an Messstellen nach § 9 Absatz 1 überschritten, kann der chemische Grundwasserzustand auch dann noch als gut eingestuft werden, wenn
Messstellen, an denen die Überschreitung eines Schwellenwertes auf natürliche, nicht durch menschliche Tätigkeiten verursachte Gründe zurückzuführen ist, werden wie Messstellen behandelt, an denen die Schwellenwerte eingehalten werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GrwV%202010/7#abs-4 (4) Wird ein Grundwasserkörper nach Maßgabe des Absatzes 3 in den guten chemischen Zustand eingestuft, veranlasst die zuständige Behörde in den von Überschreitungen der Schwellenwerte betroffenen Teilbereichen die nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes erforderlichen Maßnahmen, wenn dies zum Schutz von Gewässerökosystemen, Landökosystemen oder Grundwassernutzungen notwendig ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GrwV%202010/7#abs-5 (5) Die zuständige Behörde veröffentlicht im Bewirtschaftungsplan nach § 83 des Wasserhaushaltsgesetzes eine Zusammenfassung der Einstufung des chemischen Grundwasserzustands auf der Ebene der Flussgebietseinheiten. Die Zusammenfassung enthält auch eine Darstellung, wie Überschreitungen von Schwellenwerten bei der Einstufung berücksichtigt worden sind.