Gesetze / Grundwasserverordnung
GrwV§ 7 Einstufung des chemischen Grundwasserzustands
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrwV%202010/7#abs-1 (1) Die zuständige Behörde stuft den chemischen Grundwasserzustand als gut oder schlecht ein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrwV%202010/7#abs-2 (2) Der chemische Grundwasserzustand ist gut, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GrwV%202010/7#abs-3 (3) Wird ein Schwellenwert an Messstellen nach § 9 Absatz 1 überschritten, kann der chemische Grundwasserzustand auch dann noch als gut eingestuft werden, wenn
Messstellen, an denen die Überschreitung eines Schwellenwertes auf natürliche, nicht durch menschliche Tätigkeiten verursachte Gründe zurückzuführen ist, werden wie Messstellen behandelt, an denen die Schwellenwerte eingehalten werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GrwV%202010/7#abs-4 (4) Wird ein Grundwasserkörper nach Maßgabe des Absatzes 3 in den guten chemischen Zustand eingestuft, veranlasst die zuständige Behörde in den von Überschreitungen der Schwellenwerte betroffenen Teilbereichen die nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes erforderlichen Maßnahmen, wenn dies zum Schutz von Gewässerökosystemen, Landökosystemen oder Grundwassernutzungen notwendig ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GrwV%202010/7#abs-5 (5) Die zuständige Behörde veröffentlicht im Bewirtschaftungsplan nach § 83 des Wasserhaushaltsgesetzes eine Zusammenfassung der Einstufung des chemischen Grundwasserzustands auf der Ebene der Flussgebietseinheiten. Die Zusammenfassung enthält auch eine Darstellung, wie Überschreitungen von Schwellenwerten bei der Einstufung berücksichtigt worden sind.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 7 GrwV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 28.01.2025 – 10 KN 66/22Zitiert von 7
- OVG Niedersachsen, 21.11.2023 – 7 KS 8/21Zitiert von 8
- OVG Niedersachsen, 03.06.2024 – 10 MN 52/24Zitiert von 4
- VGH Hessen, 19.03.2025 – 4 C 2527/21.NZitiert von 4
- VGH Bayern, 19.12.2023 – 8 A 19.40024Zitiert von 5
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 – 2 K 9/22Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen die Landesdüngeverordnung; Ausweisung nitratbelasteter Gebiete Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.06.2026 – 10 CN 6.25Düngerecht: Unwirksamkeit der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete mangels normativer Vorgaben für die Gebietsabgrenzung in der Düngeverordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 3.25Normenkontrollantrag gegen bayerische Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV)Zitiert von 7
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 2.25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 GrwV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
04.05.2017 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I 1044)
BGBl. 2017 I S. 1044
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.