Gesetze / Reisesicherungsfondsgesetz

RSG

§ 10 Abtretung von Geschäftsanteilen

Stand: 01.07.2021

Bund34 Entscheidungen

Der Reisesicherungsfonds muss sicherstellen, dass eine Abtretung von Geschäftsanteilen nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist.

§ 9 § 11