Gesetze / Reisesicherungsfondsgesetz
RSG§ 6 Sicherheitsleistungen
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 34
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Nach Gewicht
- BGH, 10.05.2019 – BLw 1/18Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Erforderlichkeit einer Übersetzung des im Ausland zuzustellenden Schriftstücks über die Vorkaufsrechtsausübung; Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zur Erteilung eines auf die Herbeiführung der Erklärung über die Vorkaufsrechtsausübung gestützten Zwischenbescheids an den Veräußerer; Unwirksamkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts bei verfahrensfehlerhaft nicht erteiltem Zwischenbescheid
- BGH, 28.04.2017 – BLw 2/16Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung über Vorkaufsrechtsausübung als Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung und deren Überprüfung im Einwendungsverfahren; beschränkte Prüfungskompetenz der Landwirtschaftsgerichte im Einwendungsverfahren
- BGH, 27.11.2009 – BLw 9/09
- OLG Brandenburg, 20.06.2013 – 5 W (Lw) 5/12Zitiert von 2
- BGH, 08.05.2020 – BLw 2/18Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken an einen Naturschutzverband: Verwirklichung eines Naturschutzkonzepts; Beurteilung der staatlichen Förderungsfähigkeit anhand der Agrarberichte der Bundesregierung; Entsprechung der in dem Projekt vorgesehenen Maßnahmen und der für eine Förderung verlangten Maßnahmen
- OLG Brandenburg, 04.05.2017 – 5 WLw 9/15
Zuletzt entschieden
- OLG Celle, 01.09.2025 – 7 W 5/25
- OLG Celle, 10.02.2025 – 7 W 14/24
- OLG Celle, 04.09.2023 – 7 W 22/22 (L)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 RSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RSG/6#abs-1 (1) Der Reisesicherungsfonds darf den Abschluss eines Absicherungsvertrags (§ 651r Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) von einer Sicherheitsleistung abhängig machen,
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung nach Satz 1 Nummer 1 gilt § 5 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RSG/6#abs-2 (2) Als Sicherheitsleistung kommen nur in Betracht:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RSG/6#abs-3 (3) Der Reisesicherungsfonds darf keinen Reiseanbieter bei der Entscheidung über die Einforderung einer Sicherheitsleistung benachteiligen. Eine Benachteiligung liegt in der Regel vor, wenn der Reisesicherungsfonds Reiseanbieter, die sich hinsichtlich ihres Insolvenzrisikos und ihres Schadensrisikos gleichen, ungleich behandelt.