Gesetze / Gebrauchsmustergesetz
GebrMG§ 24f
Stand: 10.06.2019
Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Schutzrechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 24f GebrMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Düsseldorf, 08.01.2026 – 2 U 69/24
- BGH, 15.01.2015 – I ZR 148/13Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung bei rechtsverletzender Dauerhandlung; Herausgabe der erlangten Gebrauchsvorteile nach Verjährungseintritt; materieller und immaterieller Schaden wegen Verletzung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft - MotorradteileZitiert von 51
- LG Heidelberg, 30.01.2024 – 2 O 192/22
- OLG Karlsruhe, 10.04.2019 – 6 U 126/17 Kart
- LG Düsseldorf, 29.03.2013 – 4a O 113/10 U.
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.07.2008 Ausfertigung
§ 24f eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2008 (BGBl. I 1191)
BGBl. 2008 I S. 1191
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