Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
Stand: 10.06.2019
Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
Wird zitiert von 812 Entscheidungen zu § 852 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG München, 27.09.2021 – 3 U 1705/21Zitiert von 9
- BGH, 21.02.2022 – VIa ZR 8/21Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Restschadensersatzanspruch des Neufahrzeugkäufers in Höhe der Bereicherung des Schuldners nach Eintritt der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten für die Herstellung des FahrzeugsZitiert von 172
- OLG München, 01.02.2022 – 18 U 4286/21
- OLG Köln, 15.12.2021 – 16 U 63/21Zitiert von 5
- OLG Frankfurt am Main, 21.12.2021 – 26 U 55/21Zitiert von 6
- OLG Schleswig, 15.03.2022 – 7 U 170/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG München, 16.04.2026 – 14 U 2842/25 e
- OLG Köln, 10.04.2026 – 19 U 36/24Zitiert von 2
- LG Bielefeld, 20.03.2026 – 5 O 172/25
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