§ 20 Verjährung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 43
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Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 26.10.2006 – 2 U 222/05Zitiert von 2
- BGH, 21.01.2010 – I ZR 206/07Markenrecht: Anwendbares Recht auf die Übertragung ausländischer Schutzanteile von IR-Marken; Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer ausländischen Geschäftsherrenmarke und der Agentenmarke - DiSCZitiert von 2
- OLG Zweibrücken, 22.02.2007 – 4 U 122/05
- LAG Niedersachsen, 02.09.2003 – 13 Sa 453/03Zitiert von 1
- BGH, 15.08.2013 – I ZR 188/11Wettbewerbswidrige Irreführung über die betriebliche Herkunft: Rechtsfolgen der Umsetzung der UGP-Richtlinie in deutsches Recht; Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs; bedingter Vorsatz des Werbenden; Einwand zeitlich vorrangigen Vertriebs der beanstandeten Waren oder Dienstleistungen; Behandlung mehrerer gleichartiger Verletzungshandlungen - Hard Rock CafeZitiert von 14
- OLG München, 30.03.2023 – 6 U 120/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BPatG, 04.06.2025 – 29 W (pat) 25/17Markenbeschwerdesache - Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren - Farbmarke ROT - unzulässige Ablehnungsanträge - zur Partei-/Prozessfähigkeit bzw. zur wirksamen anwaltlichen Vertretung der Beschwerdegegnerin - keine Markenfähigkeit aufgrund fehlender BestimmtheitZitiert von 3
- LG Heidelberg, 30.01.2024 – 2 O 192/22
- OLG Hamburg, 24.08.2023 – 5 U 122/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf die Verjährung der in den §§ 14 bis 19c genannten Ansprüche finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.