§ 141
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 99
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Mannheim, 16.01.2004 – 7 O 403/03Zitiert von 2
- BGH, 26.03.2019 – X ZR 109/16Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des durch die Patentverletzung erzielten Gewinns nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs; Anspruch auf Rechnungslegung über den erzielten Gewinn, Gestehungskosten und betriebene Werbung - SpannungsversorgungsvorrichtungZitiert von 42
- LG Düsseldorf, 31.01.2012 – 4a O 106/08
- LG Düsseldorf, 03.11.2011 – 4b O 67/10
- OLG Düsseldorf, 01.02.2018 – I-2 U 33/15
- LG Düsseldorf, 28.07.2016 – 4a O 73/15
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 08.01.2026 – 2 U 69/24
- OLG Düsseldorf, 24.05.2024 – 2 U 20/19Zitiert von 2
- BGH, 19.03.2024 – X ZR 9/23Verjährungsfrist bei Anspruch auf Patentübertragung - Automatisierte WärmebehandlungZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 141 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Patentrechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.