§ 102 Verjährung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 92
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Nach Gewicht
- BGH, 15.01.2015 – I ZR 148/13Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung bei rechtsverletzender Dauerhandlung; Herausgabe der erlangten Gebrauchsvorteile nach Verjährungseintritt; materieller und immaterieller Schaden wegen Verletzung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft - MotorradteileZitiert von 44
- BGH, 12.05.2016 – I ZR 48/15Urheberrechtsverletzung im Internet: Berechnung des Restschadensersatzanspruchs in Fällen des öffentlichen Zugänglichmachens – Everytime we touchZitiert von 50
- LG Köln, 17.05.2018 – 14 S 32/17
- LG Köln, 06.04.2017 – 14 S 104/15Zitiert von 1
- LG Hamburg, 14.07.2020 – 310 O 339/18Zitiert von 1
- AG Potsdam, 17.03.2016 – 37 C 345/15
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 24.07.2025 – 14 O 277/23
- LG Köln, 03.07.2025 – 14 O 388/22Zitiert von 1
- OLG Hamburg, 20.02.2025 – 5 U 118/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 102 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.