Gesetze / Gebrauchsmustergesetz
GebrMG§ 12a
Stand: 10.06.2019
Der Schutzbereich des Gebrauchsmusters wird durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Schutzansprüche heranzuziehen.
Wird zitiert von 46 Entscheidungen zu § 12a GebrMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 23.11.2023 – 15 U 85/22Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 06.03.2025 – 2 U 29/24
- BGH, 20.06.2006 – X ZB 27/05Zitiert von 14
- LG Düsseldorf, 24.11.2022 – 4c O 66/19
- LG Düsseldorf, 29.09.2020 – 4a O 41/19Zitiert von 1
- LG Düsseldorf, 08.05.2018 – 4a O 80/17
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 24.07.2025 – 2 U 116/05
- BPatG, 05.06.2025 – 35 W (pat) 5/24
- LG Düsseldorf, 06.03.2024 – 4b O 64/22Gebrauchsmusterverletzung: Keine Ansprüche aus dem Klagegebrauchsmuster wegen fehlender Schutzfähigkeit infolge mangelnder Neuheit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12a GebrMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.03.1990 Ausfertigung
§ 12a geändert und eingefügt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. März 1990 (BGBl. I 422)
BGBl. 1990 I S. 422
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