Gesetze / Gebrauchsmustergesetz
GebrMG§ 12
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 12 GebrMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 16.10.2006 – 5 W (pat) 9/05
- BPatG, 16.10.2006 – 5 W (pat) 10/05
- BPatG, 16.10.2006 – 5 W (pat) 11/05
- BGH, 19.04.2012 – I ZB 77/11Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei unbefugter Zugänglichmachung von Filmwerken in einer Internet-TauschbörseZitiert von 16
- BGH, 19.04.2012 – I ZB 80/11Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen: Begründetheit eines Antrags auf Auskunftserteilung über den Namen und Anschrift von Internet-Nutzern aufgrund deren - dynamischer - IP-Adressen - Alles kann besser werdenZitiert von 48
- OLG Düsseldorf, 30.10.2014 – I-2 U 3/14
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 GebrMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Wirkung des Gebrauchsmusters erstreckt sich nicht auf
1.
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
2.
Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand des Gebrauchsmusters beziehen;
3.
Handlungen der in § 11 Nr. 4 bis 6 des Patentgesetzes bezeichneten Art.