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Artikel 5 · BT-Drs. 11/4792 · S. 45
Zu Artikel 5 (Änderung des
Zu Artikel 5 (Änderung des Gebrauchsmustergesetzes) Zu Nummer 1 (§ 24 Abs. 3: Verjährung) Durch die Übernahme der in § 24 Abs. 3 enthaltenen Verjährungsregelung in einen eigenen Paragraphen und die Plazierung dieser Vorschrift nach der Re- gelung des Unterlassungs- und Schadensersatzan- spruchs (§ 24), des Vernichtungsanspruchs (§ 24 a des Entwurfs) und des Auskunftsanspruchs (§ 24 b des Entwurfs) wird klargestellt, daß die Vorschrift alle vor- ausgehenden zivilrechtlichen Ansprüche erfaßt. Eine inhaltliche Änderung ist nicht erforderlich. Zu Nummer 2 (§§ 24 a, 24 b) Zu § 24 a (Vernichtungsanspruch) Zur Begründung der Regelung wird auf die Ausfüh- rungen im Teil B unter II. 1 und im Teil C, Artikel 1, unter Nummer 2, § 25 a, verwiesen. Die inhaltsgleich für die übrigen Schutzgesetze vorgesehene Vorschrift ist an das Gebrauchsmustergesetz angepaßt. Zu § 24 b (Auskunftsanspruch) Zur Begründung der Regelung wird auf die Ausfüh- rungen im Teil B unter III. und im Teil C, Artikel 1, unter Nummer 2, § 25 b, verwiesen. Die inhaltsgleich für die übrigen Schutzgesetze vorgesehene Vorschrift ist an das Gebrauchsmustergesetz angepaßt. Zu Nummer 3 (§ 25: Strafvorschrift) Zur Begründung der Regelung wird auf die Ausfüh- rungen im Teil B unter I. und im Teil C, Artikel 1, unter Nummer 2, § 25 d, verwiesen. Die inhaltsgleich für die übrigen Gesetze zum Schutz des gewerblichen Eigentums vorgesehene Vorschrift ist an das Ge- brauchsmustergesetz angepaßt. Zu Nummer 4 (§ 25 a: Maßnahmen der Zollbehörde) Zur Begründung der Regelung wird auf die Ausfüh- rungen im Teil B unter IV. und im Teil C, Artikel 1, unter Nummer 5 verwiesen. Die inhaltsgleich für die übrigen Schutzgesetze vorgesehene Vorschrift ist an das Gebrauchsmustergesetz angepaßt. Wie das Patentgesetz enthält das Gebrauchsmuster
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.971 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 11/4792, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 224.052–226.023 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert fa5776dd8177b0ca….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP