Gesetze / Landesrecht Bayern / Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz
GZVJu§ 7 Gerichtliche Entscheidungen in schiedsrichterlichen Angelegenheiten
Stand: 25.08.2026
Die gerichtlichen Entscheidungen in schiedsrichterlichen Angelegenheiten nach § 1062 ZPO werden dem Obersten Landesgericht übertragen.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 7 GZVJu →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BayObLG, 23.09.2026 – 102 Sch 134/26 eVollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Einvernehmliche Änderung des Schiedsorts; Berücksichtigung einer Hilfsaufrechnung bei der Streitwertfestsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 06.08.2026 – 102 Sch 61/26 eInternationales Schiedsverfahren: Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Anrechnung einer Teilzahlung und Konkretisierung der Mehrwertsteuer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 15.07.2026 – 102 Sch 104/26 eVollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Kostentragung der Antragsgegnerin nach übereinstimmender Erledigungserklärung bei fehlenden Anhaltspunkten für eine freiwillige Erfüllung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 08.07.2026 – 101 Sch 45/26 eVollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Begründetheit des Antrags bei Nachweis der Zustellung zur Konkretisierung des Zinsbeginns Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 16.06.2026 – 101 Sch 171/25 eSchiedsrichterliches Verfahren: Feststellung der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts bei widersprüchlichen Sprachfassungen ohne Vorrangregelung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 21.01.2026 – 101 SchH 146/25 e
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 29.10.2025 – 101 Sch 54/25 e
- BayObLG, 13.09.2024 – 101 Sch 146/23 e
- BayObLG, 08.07.2024 – 102 Sch 114/22Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 GZVJu zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.