§ 1053 Vergleich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1053#abs-1 (1) Vergleichen sich die Parteien während des schiedsrichterlichen Verfahrens über die Streitigkeit, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren. Auf Antrag der Parteien hält es den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut fest, sofern der Inhalt des Vergleichs nicht gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1053#abs-2 (2) Ein Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut ist gemäß § 1054 zu erlassen und muss angeben, dass es sich um einen Schiedsspruch handelt. Ein solcher Schiedsspruch hat dieselbe Wirkung wie jeder andere Schiedsspruch zur Sache.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1053#abs-3 (3) Soweit die Wirksamkeit von Erklärungen eine notarielle Beurkundung erfordert, wird diese bei einem Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut durch die Aufnahme der Erklärungen der Parteien in den Schiedsspruch ersetzt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1053#abs-4 (4) Mit Zustimmung der Parteien kann ein Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut auch von einem Notar, der seinen Amtssitz im Bezirk des nach § 1062 Abs. 1, 2 für die Vollstreckbarerklärung zuständigen Gerichts hat, für vollstreckbar erklärt werden. Der Notar lehnt die Vollstreckbarerklärung ab, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 nicht vorliegen.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 1053 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 02.11.2000 – III ZB 55/99Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Ablehnung des Antrags bei Einwand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- OLG Frankfurt am Main, 29.12.2016 – 26 Sch 11/16Zitiert von 1
- BGH, 23.01.2025 – I ZB 41/24Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs: Vorliegen von Aufhebungsgründen bei Abschluss eines dem Schiedsspruch zugrundeliegenden VergleichsZitiert von 2
- BGH, 08.03.2007 – III ZB 21/06Zitiert von 2
- BayObLG, 15.07.2026 – 102 Sch 104/26 eVollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Kostentragung der Antragsgegnerin nach übereinstimmender Erledigungserklärung bei fehlenden Anhaltspunkten für eine freiwillige Erfüllung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 09.01.2024 – 102 Sch 179/23 e
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 29.10.2025 – 101 Sch 54/25 e
- BGH, 23.01.2025 – I ZB 42/24Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs: Vorliegen von AufhebungsgründenZitiert von 2
- OLG Brandenburg, 24.04.2024 – 4 U 62/23Zitiert von 2
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