Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GWB

§ 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

Stand: 10.06.2019

KartellrechtBund650 Entscheidungen

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

§ 2