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Artikel 1 · BT-Drs. 18/10207 · S. 47

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Zu Nummer 1
Zur Inhaltsübersicht
Die Struktur der Inhaltsübersicht der Teile 1 bis 3 und die Benennung der einzelnen Gliederungsebenen (Teil,
Kapitel, Abschnitt) werden so gefasst, dass sie denen der Teile 4 bis 6 entsprechen, die durch das Vergaberechts-
modernisierungsgesetz vom 23.2.2016 (BGBl. I S. 203 ff.) neu gefasst wurden.

Zu Nummer 2
Neufassung der Gliederungsebenen, siehe Begründung zu Nummer 1.

Zu Nummer 3
Neufassung der Gliederungsebenen, siehe Begründung zu Nummer 1.

Zu Nummer 4
Zu § 18
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur.

Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2a
Absatz 2a stellt klar, dass auch im Fall einer unentgeltlichen Leistungsbeziehung ein Markt vorliegen kann. Aus
wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive entsteht ein Markt durch das Zusammentreffen von Angebot und Nach-
frage und ist durch das Vorliegen einer Austauschbeziehung gekennzeichnet. Ein Markt liegt demzufolge nicht
nur vor, wenn für die angebotene Leistung eine Geldzahlung verlangt wird, sondern kann auch gegeben sein,
wenn bei der Transaktion kein Entgelt übertragen wird. Die Regelung erfasst damit Geschäftsmodelle, bei denen
Leistungen ohne direkte monetäre Gegenleistung angeboten werden. Das betrifft vor allem Sachverhalte, für die
die ökonomische Wissenschaft die Bezeichnung zwei- oder mehrseitige Märkte geprägt hat.
Auf mehrseitigen Märkten werden mindestens zwei unterscheidbaren Nutzergruppen Leistungen angeboten. We-
sentliches Merkmal mehrseitiger Märkte sind indirekte Netzwerkeffekte, die vorliegen, wenn der Nutzen einer
Plattform für mindestens eine Nutzergruppe von der Anwesenheit und Größe der anderen Nutzergruppe abhängt.
Der Begriff der Plattform wird in der juristischen Literatur bisher

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 276.572 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10207, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 138.193–414.765 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 846adfa1745e91d0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP