Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 75
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 49
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 17.03.2016 – I-18 W 81/15
- OLG Brandenburg, 09.02.2021 – 7 W 100/20
- BVerfG, 19.08.2013 – 1 BvR 577/13Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Feststellung mangelnder Prozessfähigkeit im Zivilprozess (§ 56 Abs 1 ZPO) ohne zureichende Sachaufklärung verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 5
- BGH, 05.07.2023 – VII ZB 30/22Zitiert von 1
- BGH, 24.05.2023 – VII ZB 73/21Zwangsvollstreckungsverfahren: Funktionale Zuständigkeit des Einzelrichters im BeschwerdeverfahrenZitiert von 1
- BGH, 12.04.2023 – VII ZB 33/22Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.07.2025 – XIII ZB 56/22Zitiert von 1
- BGH, 29.07.2025 – XIII ZB 44/22Freiheitsentziehungsverfahren gegen einen abgelehnten Asylbewerber: Berufung eines Richters auf Probe für die Beschwerdeentscheidung; Vereitelung der Teilnahme eines Bevollmächtigten
- BGH, 23.04.2024 – VIII ZB 75/23Verfahrensfehler aufgrund der Entscheidung des Beschwerdegerichts durch die Zivilkammer statt durch den EinzelrichterZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Zivilkammern sind, soweit nicht nach den Vorschriften der Prozeßgesetze an Stelle der Kammer der Einzelrichter zu entscheiden hat, mit drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden besetzt.