§ 348 Originärer Einzelrichter
Stand: 01.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/348#abs-1 (1) Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. Dies gilt nicht, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/348#abs-2 (2) Bei Zweifeln über das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 entscheidet die Kammer durch unanfechtbaren Beschluss.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/348#abs-3 (3) Der Einzelrichter legt den Rechtsstreit der Zivilkammer zur Entscheidung über eine Übernahme vor, wenn
Die Kammer übernimmt den Rechtsstreit, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 vorliegen. Sie entscheidet hierüber durch Beschluss. Eine Zurückübertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/348#abs-4 (4) Auf eine erfolgte oder unterlassene Vorlage oder Übernahme kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden.
Wird zitiert von 246 Entscheidungen zu § 348 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 17.03.2016 – I-18 W 81/15
- OLG Karlsruhe, 16.09.2025 – 6 W 25/25
- BGH, 11.02.2003 – VIII ZB 56/02Zitiert von 8
- LG Erfurt, 22.04.2025 – 8 O 211/24Zitiert von 2
- LG Darmstadt, 25.10.2021 – 26 O 143/21
- KG, 29.10.2013 – 26a U 88/13Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 22.09.2026 – 101 AR 132/26 eGerichtsstandsbestimmung: Keine ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts nach § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG für Klagen gegen einen Krankenversicherer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- KG, 15.06.2026 – 2 UH 26/26Sonderzuständigkeit für Bank- und Finanzgeschäfte: Keine Anwendbarkeit von § 72a Abs. 1 Nr. 1 GVG auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Düsseldorf, 29.05.2026 – 24 W 52/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 348 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.