Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 74b
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 07.03.2012 – 1 StR 6/12Sachliche Zuständigkeit in Strafverfahren: Willkürliche Annahme ihrer Zuständigkeit durch eine JugendschutzkammerZitiert von 7
- BGH, 28.03.2007 – 2 StR 102/07Zitiert von 1
- BVerfG, 20.06.2012 – 2 BvR 1048/11Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung soweit diese einen Verstoß gegen das Abstandsverbot darstellen (insoweit Festhaltung an BVerfGE 128, 326) - im Übrigen keine Verletzung von Art 1 Abs 1 und des Bestimmtheitsgebots durch das Institut der vorbehaltenen Sicherheitsverwahrung - auch unter konventionsrechtlichen Aspekten (Art 5 Abs 1 S 2 Bust a EMRK) kein unverhältnismäßiger Eingriff in das Freiheitsgrundrecht durch Anordnung einer vorbehaltenen SicherungsverwahrungZitiert von 19
- BGH, 16.06.2026 – 2 StR 592/25
- BGH, 11.01.2012 – 2 StR 346/11Doppelvorsitz in zwei Strafsenaten des BundesgerichtshofsZitiert von 13
- LG Nürnberg-Fürth, 02.07.2024 – 18 Qs 22/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- KG, 05.08.2020 – 5 Ws 114/20, 5 Ws 114/20 - 161 AR 122/20
- OLG Karlsruhe, 17.01.2019 – 2 Ws 341/18Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 74b GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In Jugendschutzsachen (§ 26 Abs. 1 Satz 1) ist neben der für allgemeine Strafsachen zuständigen Strafkammer auch die Jugendkammer als erkennendes Gericht des ersten Rechtszuges zuständig. § 26 Abs. 2 und §§ 73 und 74 gelten entsprechend.