Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 49
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 65
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 14.10.2015 – 5 StR 273/15Strafverfahren wegen Mordes: Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Neubefassung nach ZurückverweisungZitiert von 1
- BGH, 18.12.1968 – 2 StR 322/68Zitiert von 1
- BGH, 29.06.1978 – 4 StR 224/78Zitiert von 1
- OLG Naumburg, 11.11.2013 – 2 Ss 125/13
- BGH, 23.10.1981 – 2 StR 263/81
- BGH, 28.01.1970 – 5 StR 396/70
Zuletzt entschieden
- OLG Rostock, 10.03.2016 – 20 AR 8/16
- BGH, 22.11.2013 – 3 StR 162/13Besetzungsrüge im Strafverfahren: Verhinderung des Schöffen in Fällen der Verlegung der HauptverhandlungZitiert von 29
- LG Hannover, 12.06.2009 – 33a KLs 3754 Js 88878/06 (4/09)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 49 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/49#abs-1 (1) Wird die Heranziehung von Ersatzschöffen zu einzelnen Sitzungen erforderlich (§§ 47, 48 Abs. 1), so werden sie aus der Ersatzschöffenliste in deren Reihenfolge zugewiesen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/49#abs-2 (2) Wird ein Hauptschöffe von der Schöffenliste gestrichen, so tritt der Ersatzschöffe, der nach der Reihenfolge der Ersatzschöffenliste an nächster Stelle steht, unter seiner Streichung in der Ersatzschöffenliste an die Stelle des gestrichenen Hauptschöffen. Die Schöffengeschäftsstelle benachrichtigt den neuen Hauptschöffen gemäß § 45 Abs. 4 Satz 3, 4.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/49#abs-3 (3) Maßgebend für die Reihenfolge ist der Eingang der Anordnung oder Feststellung, aus der sich die Notwendigkeit der Heranziehung ergibt, bei der Schöffengeschäftsstelle. Die Schöffengeschäftsstelle vermerkt Datum und Uhrzeit des Eingangs auf der Anordnung oder Feststellung. In der Reihenfolge des Eingangs weist sie die Ersatzschöffen nach Absatz 1 den verschiedenen Sitzungen zu oder überträgt sie nach Absatz 2 in die Hauptschöffenliste. Gehen mehrere Anordnungen oder Feststellungen gleichzeitig ein, so sind zunächst Übertragungen aus der Ersatzschöffenliste in die Hauptschöffenliste nach Absatz 2 in der alphabetischen Reihenfolge der Familiennamen der von der Schöffenliste gestrichenen Hauptschöffen vorzunehmen; im übrigen ist die alphabetische Reihenfolge der Familiennamen der an erster Stelle Angeklagten maßgebend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/49#abs-4 (4) Ist ein Ersatzschöffe einem Sitzungstag zugewiesen, so ist er erst wieder heranzuziehen, nachdem alle anderen Ersatzschöffen ebenfalls zugewiesen oder von der Dienstleistung entbunden oder nicht erreichbar (§ 54) gewesen sind. Dies gilt auch, wenn er selbst nach seiner Zuweisung von der Dienstleistung entbunden worden oder nicht erreichbar gewesen ist.