§ 17
Stand: 10.06.2019
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Wird zitiert von 131 Entscheidungen zu § 17 TierSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Kaiserslautern, 31.01.2025 – 3 NBs 6043 Js 20048/21
- LG Münster, 07.03.2016 – 2 Kls 540 Js 290/15 - 7/15
- LG Kassel, 27.04.2020 – 9 Ns - 9634 Js 23170/13
- OLG Stuttgart, 01.03.2010 – 2 Ws 176/09Zitiert von 9
- BGH, 18.08.2021 – 5 StR 39/21Rechtsbeugung: Verstöße eines Staatsanwalts gegen Verfahrensvorschriften im Rahmen der Notveräußerung wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz beschlagnahmter TiereZitiert von 7
- VG Minden, 30.01.2015 – 2 K 80/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Bremen, 02.03.2026 – 5 V 3101/25
- LG Augsburg, 06.02.2026 – 021 O 3453/25
- AG Hattingen, 05.01.2026 – 2 Ds-28 Js 291/25-132/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 TierSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 17 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2018 I S. 2586
BGBl. 2018 I S. 2586 Gesetzgebungsmaterialien
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