Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 141
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 20
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Nach Gewicht
- BGH, 18.01.2024 – 5 StR 473/23Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren bei Erklärung der eigenen Befangenheit der Staatsanwältin in Fällen sexualisierter Gewalt gegen FrauenZitiert von 4
- BGH, 16.12.2024 – 6 StR 335/23Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren wegen der Mitwirkung eines beschuldigten StaatsanwaltsZitiert von 4
- BGH, 06.03.2014 – III ZR 320/12Haftung des im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren beauftragten Sachverständigen: Vorwurf der Erstellung eines fehlerhaften Gutachtens bei einer Todesfalluntersuchung durch einen beamteten Professor für Rechtsmedizin und Leiter des Instituts für Forensische Toxikologie an einem Zentrum der RechtsmedizinZitiert von 19
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.2019 – 10 S 303/19Zitiert von 7
- BVerfG, 05.11.2001 – 2 BvR 1551/01Zitiert von 4
- BVerfG, 20.02.2001 – 2 BvR 1444/00Durchsuchung einer Wohnung bei Gefahr im VerzugZitiert von 92
Zuletzt entschieden
- VG Mainz, 13.03.2025 – 1 K 218/24.MZ
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 – 10 A 10561/22.OVGZitiert von 1
- BGH, 16.06.2021 – StB 25 und 26/21, StB 25/21, StB 26/21Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a.: Ausnutzung des Turnussystems zum zuständigen Spruchkörper durch den GeneralbundesanwaltZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 141 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei jedem Gericht soll eine Staatsanwaltschaft bestehen.