Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 145
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 30
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 03.12.1997 – 5 StR 267/97Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 18.06.2007 – III-3 Ws 206-207/07
- VG Mainz, 13.03.2025 – 1 K 218/24.MZ
- BGH, 29.11.2011 – 3 StR 281/11Befugnisse des Amtsanwalts: Wahrnehmung der Rechte der Staatsanwaltschaft durch einen Amtsanwalt vor dem LandgerichtZitiert von 1
- BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Erzwingung weiterer Ermittlungen zu einem Todesfall in Polizeigewahrsam - keine Verletzung des Anspruchs der Hinterbliebenen auf effektive Strafverfolgung (Art 6 Abs 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 1 Abs 1 S 2 GG) oder anderer GrundrechteZitiert von 5
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 – 12 B 16.19Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 30.09.2025 – 1 OAus 73/25
- BGH, 18.01.2024 – 5 StR 473/23Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren bei Erklärung der eigenen Befangenheit der Staatsanwältin in Fällen sexualisierter Gewalt gegen FrauenZitiert von 4
- VG Düsseldorf, 24.08.2023 – 29 K 329/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 145 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/145#abs-1 (1) Die ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten sind befugt, bei allen Gerichten ihres Bezirks die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschaft selbst zu übernehmen oder mit ihrer Wahrnehmung einen anderen als den zunächst zuständigen Beamten zu beauftragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/145#abs-2 (2) Amtsanwälte können das Amt der Staatsanwaltschaft nur bei den Amtsgerichten versehen.