Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 64
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/64#abs-1 (1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/64#abs-2 (2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu Art 64 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 15.06.2022 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20 · Äußerungsbefugnisse der BundeskanzlerinZitiert von 25
- BVerfG, 10.06.2014 – 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10Rechtsstellung der Mitglieder und Aufgabe der BundesversammlungZitiert von 26
- BVerfG, 30.09.1987 – 2 BvR 933/82Anrechnung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Versorgungsbezüge aus einem vor dem 1. Januar 1966 begründeten Beamtenverhältnis (§ 55 Beamtenversorgungsgesetz)Zitiert von 335
- BVerfG, 16.02.1983 – 2 BvE 1/83Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten nach negativer Beantwortung einer Vertrauensfrage des Bundeskanzlers nach Art. 68 GGZitiert von 48
- BVerfG, 11.04.1972 – 2 BvR 75/71Schutz der Glaubensüberzeugung, die auch den ohne Anrufung Gottes zu leistenden Zeugeneid ablehntZitiert von 31
- BAG, 21.09.2016 – 10 ABR 33/15Wirksamkeit einer AllgemeinverbindlicherklärungZitiert von 186
Zuletzt entschieden
- BAG, 21.09.2016 – 10 ABR 48/15Wirksamkeit einer AllgemeinverbindlicherklärungZitiert von 132
- BVerwG, 17.04.2013 – 2 B 109.11Zitiert von 5
- BVerwG, 24.11.2011 – 2 C 57/09Kein Beamtenruhegehalt neben höherer Ministerpension; zur Auslegung von § 20 Abs. 1 BMinGZitiert von 21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 64 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 64 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.