Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 56
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 11.04.1972 – 2 BvR 75/71Schutz der Glaubensüberzeugung, die auch den ohne Anrufung Gottes zu leistenden Zeugeneid ablehntZitiert von 27
- BVerfG, 02.03.1977 – 2 BvE 1/76Eingriff der Bundesregierung in den Bundestagswahlkampf 1976 durch als Öffentlichkeitsarbeit bezeichnete MaßnahmenZitiert von 93
- BVerfG, 20.07.2021 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20Äußerungen der Bundeskanzlerin Merkel in Südafrika - BefangenheitsgesuchZitiert von 15
- BVerfG, 27.02.2018 – 2 BvE 1/16Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der politischen Parteien (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG) durch Pressemitteilung auf der Homepage eines BundesministeriumsZitiert von 62
- BVerfG, 21.06.2016 – 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13Verfassungsbeschwerden und Anträge im Organstreitverfahren gegen OMT-Programm der EZB erfolglos - Demokratieprinzip als verfassungsrechtliche Grenzen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts - Beschluss und eventuelle Durchführung des OMT-Programms nach Maßgaben der Auslegung durch den EuGH kein Ultra-vires-Akt - keine offensichtliche Verletzung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung - Beteiligung der Bundesbank an Maßnahmen im Rahmen des OMT-Programms der EZB nur unter den durch den EuGH formulierten MaßgabenZitiert von 22
- BVerfG, 10.06.2014 – 2 BvE 4/13Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische ParteienZitiert von 25
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 29.04.2020 – 20 K 3926/19Zitiert von 1
- OVG NRW, 04.12.2019 – 1 A 263/18Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 24.10.2017 – 5 LB 92/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 56 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.