Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 56
Stand: 10.06.2019
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu Art 56 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 11.04.1972 – 2 BvR 75/71Schutz der Glaubensüberzeugung, die auch den ohne Anrufung Gottes zu leistenden Zeugeneid ablehntZitiert von 31
- BVerfG, 02.03.1977 – 2 BvE 1/76Eingriff der Bundesregierung in den Bundestagswahlkampf 1976 durch als Öffentlichkeitsarbeit bezeichnete MaßnahmenZitiert von 99
- LSG NRW, 29.06.2022 – L 12 AS 1640/21
- BVerfG, 20.07.2021 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20Äußerungen der Bundeskanzlerin Merkel in Südafrika - BefangenheitsgesuchZitiert von 16
- BVerfG, 27.02.2018 – 2 BvE 1/16Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der politischen Parteien (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG) durch Pressemitteilung auf der Homepage eines BundesministeriumsZitiert von 66
- BVerfG, 21.06.2016 – 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13Verfassungsbeschwerden und Anträge im Organstreitverfahren gegen OMT-Programm der EZB erfolglos - Demokratieprinzip als verfassungsrechtliche Grenzen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts - Beschluss und eventuelle Durchführung des OMT-Programms nach Maßgaben der Auslegung durch den EuGH kein Ultra-vires-Akt - keine offensichtliche Verletzung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung - Beteiligung der Bundesbank an Maßnahmen im Rahmen des OMT-Programms der EZB nur unter den durch den EuGH formulierten MaßgabenZitiert von 22
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 07.07.2021 – L 12 AS 1164/20Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 29.04.2020 – 20 K 3926/19Zitiert von 3
- OVG NRW, 04.12.2019 – 1 A 263/18Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 56 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 56 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.