§ 2
Stand: 10.06.2019
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
Wird zitiert von 601 Entscheidungen zu § 2 TierSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 06.07.1999 – 2 BvF 3/90 · HennenhaltungsverordnungZitiert von 185
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 – 6 S 3018/19Zitiert von 12
- VG Freiburg, 01.02.2017 – 4 K 1758/16Zitiert von 2
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2024 – 1 LB 65/21 OVGZitiert von 1
- VG Würzburg, 14.02.2025 – W 9 S 25.26
- BVerwG, 23.04.2026 – 3 C 2.25Klage eines Tierschutzverbandes auf tierschutzrechtliches Einschreiten gegen einen Putenmastbetrieb
Zuletzt entschieden
- VG Bremen, 25.08.2026 – 5 V 1712/26Erfolgloser Eilantrag gegen die Fortnahme von Hunden sowie ein Haltungs- und Betreuungsverbot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 13.08.2026 – 20 L 1656/26
- VG Bremen, 03.08.2026 – 5 V 1835/26Eilrechtsschutz gegen die Fortnahme und Veräußerung von Hunden sowie ein tierschutzrechtliches Haltungs- und Betreuungsverbot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 TierSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2018 I S. 2586
BGBl. 2018 I S. 2586 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.