Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 142
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 33
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 29.01.1974 – 2 BvN 1/69Geltung einer mit einer Norm des Grundgesetzes übereinstimmenden LandesverfassungsnormZitiert von 10
- BVerfG, 15.10.1997 – 2 BvN 1/95Mit dem Grundgesetz inhaltsgleiche Landesgrundrechte als Prüfungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte bei Verfassungsbeschwerden gegen die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch Gerichte der LänderZitiert von 47
- Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 06.03.2025 – P.St. 2920, P.St. 2931
- Thüringer Verfassungsgerichtshof, 27.09.2023 – 29/22
- BVerfG, 19.07.1967 – 2 BvR 639/66Zur Auslegung des Art. 142 GG und zum Verhältnis der Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht und nach bayerischem Recht. Versagung des rechtlichen GehörsZitiert von 37
- VG Frankfurt am Main, 13.10.2023 – 5 L 3216/23.FZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- VG Frankfurt am Main, 15.11.2023 – 5 L 3511/23.F
- VG Frankfurt am Main, 07.09.2023 – 5 L 2671/23.FZitiert von 3
- BVerfG, 24.08.2023 – 1 BvR 614/20Kammerbeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde infolge Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen durch ein Landesverfassungsgericht - Gegenstandswertfestsetzung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 142 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.