Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 141
Stand: 10.06.2019
Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu Art 141 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 26.03.1957 – 2 BvG 1/55 · KonkordatZitiert von 31
- BVerfG, 13.01.1971 – 1 BvR 671/65, 1 BvR 672/65Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen eines Landesstaatsgerichtshofs ("bekenntnismäßig nicht gebundener Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage" in Bremen)Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 18.07.2000 – 1 L 1224/00Zitiert von 2
- VG Cottbus, 26.05.2016 – 1 K 1563/15
- VG Cottbus, 26.05.2016 – 1 K 1562/15
- OVG NRW, 02.12.2003 – 19 A 997/02Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 141 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.