Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 31
Stand: 10.06.2019
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Wird zitiert von 671 Entscheidungen zu Art 31 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 29.01.1974 – 2 BvN 1/69Geltung einer mit einer Norm des Grundgesetzes übereinstimmenden LandesverfassungsnormZitiert von 12
- BVerfG, 15.10.1997 – 2 BvN 1/95Mit dem Grundgesetz inhaltsgleiche Landesgrundrechte als Prüfungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte bei Verfassungsbeschwerden gegen die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch Gerichte der LänderZitiert von 49
- OVG NRW, 02.06.2015 – 15 A 1997/12Informationszugang nach dem IFG NRW; kein Ausschluss des Anspruchs durch das Bankgeheimnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
- BVerfG, 19.12.2017 – 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14Bundes- und landesrechtliche Normen zum Vergabeverfahren für Studienplätze im Studiengang Humanmedizin partiell mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG (Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten und gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium) unvereinbar - § 8a HSchulZulG BE partiell nichtig - Anordnung der Fortgeltung der für unvereinbar erklärten bundes- und landesgesetzlichen Normen sowie Frist für Neuregelung bis 31.12.2019Zitiert von 197
- Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 06.03.2025 – P.St. 2920, P.St. 2931
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 – 7 K 444/07Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 02.07.2026 – 4 StR 235/25Zitiert von 2
- VG Köln, 18.06.2026 – 13 K 632/24
- VG Minden, 09.06.2026 – 3 K 1209/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 31 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 31 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.