Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 142a (weggefallen)
Für Art 142a GG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 142a GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 13.01.1976 – 1 BvR 631/69, 1 BvR 24/70Reparationsschädengesetz; Ausschluß juristischer Personen von der EntschädigungZitiert von 15
- BVerfG, 16.06.1959 – 2 BvL 10/59Entscheidungsformel im Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG bei offensichtlich unbegründeter (§ 24 BVerfGG) Anrufung des BundesverfassungsgerichtsZitiert von 14
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.