Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 11
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/11#abs-1 (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/11#abs-2 (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Wird zitiert von 637 Entscheidungen zu Art 11 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 07.05.1953 – 1 BvL 104/52Notaufnahmegesetz vom 22. August 1950. Grundrecht der Freizügigkeit; Regelung des Verfahrens zu seiner EinschränkungZitiert von 22
- BVerfG, 17.12.2013 – 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08Zum Schutzbereich des Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) sowie zu den Voraussetzungen einer Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG und zur Garantie effektiven Rechtschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in Großverfahren; hier: Tagebau zur Braunkohlegewinnung (" Garzweiler")Zitiert von 122
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 – 1 S 2801/03Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Platzverweises mit Rückkehrverbot aus der gemeinsamen Wohnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
- VG Aachen, 05.01.2023 – 6 L 2/23Zitiert von 3
- BSG, 12.04.2017 – B 13 R 12/15 R(Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet - Entgeltpunkte (Ost) für Fremdrentenzeiten - Verfassungs- und Europarechtskonformität der Regelung des Art 6 § 4 Abs 6 S 1 Halbs 1 Buchst c FANG)Zitiert von 7
- VG Aachen, 10.01.2023 – 6 L 17/23Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 22.07.2026 – 2 BvR 319/26Zur Bindung der Exekutive an das allgemeine rechtsstaatliche Willkürverbot im Falle des § 22 S 2 AufenthG sowie zur fachgerichtlichen Kontrolle - hier: erfolgreiche Verfassungsbeschwerde afghanischer Staatsangehöriger gegen die pauschale Abkehr der Bundesregierung von der individuell zugesagten Aufnahmebereitschaft gem § 22 S 2 AufenthG (Menschenrechtsliste) ohne Einzelfallprüfung - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 3
- EuGH, 09.07.2026 – C-199/24Datenschutz: Voraussetzungen einer Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken bei der Online-Veröffentlichung strafrechtlicher Verurteilungen gegen Entgelt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BFH, 25.06.2026 – III R 16/23Kein zwingender Ausschluss der Kindergeldberechtigung neu zugezogener Unionsbürger bei darlehensweiser Gewährung von SGB II-Leistungen
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 11 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 11 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.