Gesetze / BSI-Kritisverordnung
BSI-KritisV§ 3 Sektor Wasser
Stand: 07.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/3#abs-1 (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Wasser kritische Dienstleistungen im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/3#abs-2 (2) Die Trinkwasserversorgung wird in den Bereichen Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung sowie Steuerung und Überwachung von Trinkwasser erbracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/3#abs-3 (3) Die Abwasserbeseitigung wird in den Bereichen Siedlungsentwässerung, Abwasserbehandlung und Gewässereinleitung sowie Steuerung und Überwachung erbracht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/3#abs-4 (4) Im Sektor Wasser sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 3 BSI-KritisV →
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- OVG Schleswig, 23.05.2025 – 3 KN 2/20Zitiert von 2
- OVG Schleswig, 23.05.2025 – 3 KN 50/20Zitiert von 2
- OVG Schleswig, 23.05.2025 – 3 KN 47/20Zitiert von 2
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