Gesetze / BSI-Kritisverordnung
BSI-KritisV§ 5 Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
Stand: 07.12.2025
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG Schleswig, 23.05.2025 – 3 KN 2/20Zitiert von 2
- OVG Schleswig, 23.05.2025 – 3 KN 50/20Zitiert von 2
- OVG Schleswig, 23.05.2025 – 3 KN 47/20Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/5#abs-1 (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation kritische Dienstleistungen im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/5#abs-2 (2) Die Sprach- und Datenübertragung wird in den Bereichen Zugang, Übertragung, Vermittlung und Steuerung erbracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/5#abs-3 (3) Die Datenspeicherung und -verarbeitung wird in den Bereichen Housing, IT-Hosting und Vertrauensdienste erbracht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/5#abs-4 (4) Im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die