Gesetze / BSI-Kritisverordnung

BSI-KritisV

§ 4 Sektor Ernährung

Stand: 07.12.2025

Bund3 Fassungen3 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/4#abs-1 (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Ernährung die Versorgung der Allgemeinheit mit Lebensmitteln (Lebensmittelversorgung) kritische Dienstleistung im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/4#abs-2 (2) Die Lebensmittelversorgung wird in den Bereichen Lebensmittelherstellung und -behandlung sowie Lebensmittelhandel erbracht.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/4#abs-3 (3) Im Sektor Ernährung sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die

1.
den in Anhang 3 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und
2.
den Schwellenwert nach Anhang 3 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten.
§ 3 § 5