Gesetze / BSI-Kritisverordnung
BSI-KritisV§ 8 Sektor Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitssuchende
Stand: 07.12.2025
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG Schleswig, 23.05.2025 – 3 KN 2/20Zitiert von 2
- OVG Schleswig, 23.05.2025 – 3 KN 50/20Zitiert von 2
- OVG Schleswig, 23.05.2025 – 3 KN 47/20Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/8#abs-1 (1) Leistungen der Sozialversicherung werden im Bereich Inanspruchnahme von Sozialversicherungsleistungen erbracht. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Bereich der Inanspruchnahme von Leistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, mithilfe von IT-Systemen der Bundesagentur für Arbeit erbracht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/8#abs-2 (2) Im Sektor Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die