§ 30
Stand: 10.06.2019
Für den Eintragungsantrag sowie für die Vollmacht zur Stellung eines solchen gelten die Vorschriften des § 29 nur, wenn durch den Antrag zugleich eine zu der Eintragung erforderliche Erklärung ersetzt werden soll.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 30 GBO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 05.10.2017 – 18 W 54/17Zitiert von 2
- OLG Hamm, 13.07.2012 – I-15 W 267/11
- BGH, 26.09.2024 – V ZB 8/24Zwangsversteigerung: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines einzelnen Flurstücks als Teil eines aus mehreren Flurstücken bestehenden GrundstücksZitiert von 4
- BGH, 26.02.2015 – V ZB 30/14Antrag auf Löschung einer Zwangshypothek: Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis eines früheren Verfahrensbevollmächtigten des GläubigersZitiert von 3
- BGH, 12.07.2012 – V ZB 219/11Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfasste SicherungshypothekZitiert von 3
- BGH, 06.05.1999 – V ZB 15/99Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 15.01.2021 – 3 Wx 253/20Zitiert von 1
- OLG Naumburg, 15.05.2014 – 12 Wx 72/13
- OLG Köln, 02.04.2014 – 2 Wx 91/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 GBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.