§ 31
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- OLG Hamm, 21.01.2015 – 15 W 492/14
- OLG Dresden, 05.08.2025 – 12 Wx 23/25
- OLG Naumburg, 29.10.2013 – 12 Wx 29/13
- OLG Köln, 16.04.1999 – 16 Wx 8/99Zitiert von 1
- OLG München, 01.08.2023 – 34 Wx 166/23 e
- OLG Hamm, 29.03.2012 – I-10 W 14/12
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 GBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eine Erklärung, durch die ein Eintragungsantrag zurückgenommen wird, bedarf der in § 29 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 vorgeschriebenen Form. Dies gilt nicht, sofern der Antrag auf eine Berichtigung des Grundbuchs gerichtet ist. Satz 1 gilt für eine Erklärung, durch die eine zur Stellung des Eintragungsantrags erteilte Vollmacht widerrufen wird, entsprechend.