Gesetze / Gesetz über den Auswärtigen Dienst

GAD

§ 2 Auswärtiger Dienst

Stand: 02.12.2019

Bund2 Fassungen14 Entscheidungen

Der Auswärtige Dienst besteht aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden.

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